In der Schweiz haben ein Gefangener und ein Patient der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt, weil ihnen keine angemessene vegane Ernährung zugestanden wurde. Dies berichtet die Zeitung The Guardian.
Das Gericht, das dem Europarat angehört, forderte die Schweiz auf, auf die beiden Klagen zu antworten, wonach die Schweizer Behörden es versäumt haben, den beiden Klägern während ihrer Haft und ihrer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik eine vollständig vegane Ernährung anzubieten.
Der Gefangene ist als Tierschutzaktivist bekannt. Er wurde im November 2018 wegen einer Reihe von Einbrüchen und Beschädigungen in Schlachthöfen, Metzgereien und Restaurants in der Westschweiz verhaftet. Der 28-jährige Mann wurde daraufhin für 11 Monate in das Genfer Gefängnis Champ-Dollon eingewiesen. Die kantonalen Richter argumentierten, dass aufgrund des "mangelnden Bewusstseins und der Reue" des Antragstellers die Gefahr einer erneuten Straftat bestehe.
Wenige Tage nach seiner Inhaftierung beschwerte sich der Mann bei den Gefängnisbehörden darüber, dass er nicht entsprechend seiner veganen Überzeugung mit angemessener Nahrung versorgt wurde. Deshalb musste er sich mit Salaten, Reis oder Hamburgerbrötchen begnügen.
Er weigerte sich, zusätzliches Vitamin B12 einzunehmen, dessen geringe Zufuhr zu Blutarmut und Nervenschäden führen kann, bis das Gefängnis ihm eine tierversuchsfreie Version gab. Ein Arzt diagnostizierte später bei dem Gefangenen Verstopfung, Hämorrhoiden und Eisenmangel.
Ein schriftlicher Antrag auf Änderung der Ernährung wurde von der Haftanstalt abgelehnt. Sie erklärten, sie hätten bereits Vorkehrungen getroffen, damit der Gefangene eine Ernährung erhält, die seinen Überzeugungen so weit wie möglich entspricht.
Die Beschwerde wurde vom Schweizer Bundesgericht im Juni 2020 für unzulässig erklärt. Der Anwalt des Gefangenen brachte den Fall dann vor den EGMR. Ein ehemaliger Patient einer Schweizer psychiatrischen Klinik schloss sich dem Aufruf an. Er behauptete, auch ihm sei der Zugang zu einer veganen Ernährung verwehrt worden. Das Straßburger Gericht gab der Klage statt.
In seinem Urteil forderte das Gericht die Schweiz auf zu prüfen, ob das Genfer Gefängnis gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Darin heißt es, dass "jeder Mensch das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat".
Die Schweiz hat nun drei bis vier Monate Zeit, um die Fragen des EGMR zu beantworten. Danach wird der Europäische Gerichtshof wahrscheinlich seinen Standpunkt zu der Frage klären, ob die Konvention das Recht auf veganes Essen in Gefängnissen und Krankenhäusern festschreibt.
Quelle: focus.сom
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