Die kommunalen Wasserversorger haben Bedenken geäußert, dass die Kosten für Trinkwasser aufgrund neuer Regeln der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf die Kontrolle von Quellen und Leitungen, steigen könnten. Sie bezeichnen die Pläne als zu teuer, vage und bürokratisch.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie zur Wasserqualität, die von der Bundesregierung umgesetzt werden soll, wird als Grund für mögliche Preiserhöhungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland genannt.
"Wir sehen mit der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung erhebliche Mehraufwendungen in einem hohen dreistelligen Millionenbereich auf uns und die Verbraucher zukommen", sagte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).
Die EU-Richtlinie konzentriert sich auf die Qualität des Trinkwassers und deren Überwachung. Sie sieht die verpflichtende Einführung eines risikobasierten Ansatzes von der Quelle bis zum Wasserhahn vor.
Die Richtlinie enthält Bestimmungen zur Kontrolle von Leitungswasser sowie von Trinkwasserquellen und Leitungsnetzen, um die schädlichen Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und die Ressourcen einzudämmen. Sie regelt auch Fragen im Zusammenhang mit Schadstoffen wie Mikroplastik.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Zugang zu sicherem Trinkwasser für alle und insbesondere für gefährdete Gruppen zu verbessern. Die Bürger sollen Zugang zu Informationen über Wasserversorger und die Qualität des Trinkwassers in ihrem Wohngebiet erhalten.
Das Ziel der EU ist es, das Vertrauen der Verbraucher in Leitungswasser zu stärken und dadurch die Verwendung von Kunststoffwasserflaschen zu reduzieren. Nach Angaben der EU-Kommission hat Europa aufgrund dieser Maßnahmen nun den weltweit höchsten Standard für Trinkwasser.
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Der Vorschlag der EU-Kommission wurde 2018 als Reaktion auf die Bürgerinitiative Right2Water vorgestellt, die von 1,6 Millionen Menschen unterstützt wurde. Im Dezember 2020 wurden die neuen Regeln vom Europäischen Parlament und dem Rat endgültig angenommen.
Die Ampel-Koalition plant eine entsprechende Verordnung für die Einzugsgebiete der Trinkwassergewinnung angesichts der Richtlinie. Die Regierung ist jedoch bereits in Verzug, da ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wurde. Die EU-Staaten hätten die Richtlinie bis Mitte Januar umsetzen müssen. Das Bundesumweltministerium hat Anfang April einen Referentenentwurf über Einzugsgebiete für die Trinkwassergewinnung vorgelegt.
Die Wasserversorger geben an, dass der vorliegende Verordnungsentwurf zusätzliche Datenerhebungen sowie Kontroll- und Berichtspflichten mit sich bringt, die mit teurer Bürokratie verbunden sind. Der VKU-Vizepräsident Specht äußerte Sorge über widersprüchliche Anforderungen und faktisch nicht durchführbare Aufgaben und forderte deutliche Nachbesserungen trotz des Zeitdrucks.
Die kommunalen Wasserversorger lehnen den derzeitigen Verordnungsentwurf weitgehend ab. Das Dokument aus dem Umweltministerium ist noch nicht innerhalb der Regierung abgestimmt, daher sind Änderungen noch möglich. Die VKU-Mitglieder versorgen etwa 90 Prozent der Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser.
Quelle: tagesschau.de
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