Die Wärmewende steht im Fokus der Bundesregierung, und ein neuer Gesetzesentwurf soll den Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral machen. Der Entwurf des "Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" hat das Ziel, die Wärmewende auf kommunaler Ebene voranzutreiben.

Es sollen Informationen über die derzeitige Heizweise, vorhandene Infrastruktur und notwendige Investitionen in den Kommunen gesammelt werden. Basierend darauf können die Kommunen schrittweise Maßnahmen zur Dekarbonisierung umsetzen. Das Bauministerium unter der Leitung von SPD-Ministerin Klara Geywitz erarbeitet den Gesetzesentwurf.

Klara Geywitz. Quelle: hna.de

Laut dem Vorentwurf sollen bis 2026 in Großstädten und bis 2028 in kleineren Städten und Landkreisen die erforderlichen Informationen erhoben werden. Darauf aufbauend können dann Wärmepläne entwickelt werden. Je nachdem, ob in einer Stadt die Mehrheit der Haushalte mit Öl heizt oder ein Wärmenetz vorhanden ist, müssen unterschiedliche Lösungen gefunden werden. Das Gesetz soll den Kommunen auch Planungssicherheit bieten, da sie schon lange eine schnellere Umsetzung der klimaneutralen Wärmeplanung fordern.

Für Eigentümer und Mieter hat der Gesetzesentwurf vorerst keine unmittelbaren Auswirkungen. Die erforderlichen Daten werden bereits von Schornsteinfegern und Energieversorgern erhoben. Außerdem verfügen die Kommunen in der Regel bereits über Informationen zum energetischen Zustand der Gebäude in ihrem Gebiet, wie zum Beispiel die Effizienz und Dämmung.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Vorentwurf ausdrücklich, da er die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung betont. Der VKU sieht die Systematik der Wärmeplanung als schlüssig an.

Verband Kommunaler Unternehmen begrüßt den Vorentwurf. Quelle: hna.de

Gleichzeitig plädiert der Verband für einen technologieoffenen Ansatz und betont die Notwendigkeit realistischer Optionen für die Wärmewende. Der VKU ist der Meinung, dass das Beharren auf die Wärmepumpe im Gebäudeenergiegesetz (GEG) der falsche Ansatz ist.

Es gibt noch keine konkreten Informationen zum Zeitplan. Die Regierung könnte das Gesetz möglicherweise Ende Juni vorlegen. Allerdings steht der endgültige Entwurf noch nicht fest, und die Eckpunkte müssen noch mit den Verbänden abgestimmt werden. Die Sommerpause beginnt Anfang Juli, daher ist eine Verabschiedung des Gesetzes im Herbst realistischer.

Quelle: hna.de

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