Ab dem 1. Juni treten verschiedene Änderungen in Kraft, die Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Unter anderem wird eine neue EU-Verordnung bezüglich der Fahrgastrechte bei der Bahn wirksam und der Kulturpass für Jugendliche wird eingeführt. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Neue Fahrgastverordnung bei der Bahn
Ab dem 1. Juni gelten neue Regelungen für die Fahrgastrechte bei der Bahn. Bisher erhielten Reisende bei Zugverspätungen eine teilweise Rückerstattung des Ticketpreises. Mit der neuen EU-Verordnung ändert sich dies jedoch.
Bei außergewöhnlichen Gründen wie extremem Unwetter oder anderen Naturkatastrophen, Notfällen im Zug, Kabeldiebstahl, Sabotage oder Terrorismus sind die Eisenbahnunternehmen zukünftig nicht mehr verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen.
Start des Kulturpasses für Jugendliche
Um jungen Menschen nach den Einschränkungen während der Pandemie kulturelle Erlebnisse zu ermöglichen, führt die Bundesregierung den Kulturpass ein. Jugendliche erhalten einen Kulturpass im Wert von 200 Euro, den sie für Konzerte, Museumsbesuche, Festivals, Bücher, CDs oder Kinobesuche nutzen können.
Die Registrierung erfolgt ab Juni über die Internetplattform www.kulturpass.de mit dem Online-Ausweisverfahren. Das Budget kann dann innerhalb von zwei Jahren über eine App oder die Website ausgegeben werden.
Neue Förderung für Neubauten
Das Baukindergeld ist ausgelaufen, wird aber durch das Programm "Wohneigentum für Familien" ersetzt. Ab dem 1. Juni erhalten Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen bei Neubauvorhaben eine Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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Die Kreditbeträge können bis zu 240.000 Euro pro Familie betragen. Die Förderung richtet sich an Eltern mit minderjährigen Kindern und einem Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensschwelle um jeweils 10.000 Euro.
Quelle: berliner-zeitung.de
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