Grundsätzlich gilt: Arbeit soll sich lohnen, insbesondere für die Rente. Personen, die arbeiten, tragen in der Regel zur Deutschen Rentenversicherung bei, um im Ruhestand ein ausreichendes Einkommen zu haben. Die Höhe der Rente, beispielsweise 2500 Euro pro Monat, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Zeitpunkts des Renteneintritts.
Einige Menschen haben die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen als mit 67 Jahren oder ihre Rente im Ausland zu beziehen. Andere müssen jedoch die vollen 45 Versicherungsjahre erreichen, um in Rente gehen zu können, es sei denn, sie haben chronische Krankheiten oder eine schwere Behinderung, die einen früheren Renteneintritt ermöglichen.
Arbeitslose haben in der Regel nicht die Möglichkeit, auf 45 Beitragsjahre zurückzublicken. Sie sind jedoch auch nicht verpflichtet, in die Rentenkasse einzuzahlen. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) haben nur diejenigen Anspruch auf Rente, die mindestens fünf Jahre Wartezeit nachweisen können.
Arbeitslose, die nie in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können diesen Anspruch jedoch nicht geltend machen, da sie nicht die erforderlichen fünf Jahre erreichen. Dennoch müssen arbeitslose Menschen, die in Deutschland leben, nicht leer ausgehen. Sie können stattdessen Grundsicherung beantragen. Laut DRV können Personen, die das Regelrentenalter erreicht haben, aber keine Altersrente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Die Grundsicherung soll auch die Kosten für Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Vorsorgebeiträge abdecken. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt allen Personen, deren monatliches Einkommen weniger als 924 Euro beträgt, einen Antrag auf Prüfung der Grundsicherung zu stellen.
Die Höhe der Grundsicherung hängt wie bei der Rente von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Vermögens und Einkommens der Person sowie des Vermögens des Partners. Für Menschen, die nie gearbeitet haben, soll die Grundsicherung als Absicherung dienen, da sie keinen Anspruch auf Rente haben.
Alleinstehende Erwachsene können mit mindestens 502 Euro rechnen, während Paare pro Partner 451 Euro erhalten. In diesem Fall kann es ratsam sein, eine Nebentätigkeit anzunehmen, die die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
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Obwohl mit einer Rentenerhöhung in diesem Jahr zu rechnen ist, haben Personen, die nie gearbeitet haben, keinen Anspruch darauf. Der Staat hat jedoch mit der Grundsicherung ein soziales Netz geschaffen, das Rentnern zumindest eine gewisse Sicherheit bietet.
Quelle: hna.de
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