Der Sommer naht und mit ihm kommen viele Vorteile wie Freibadbesuche, Grillabende und gemütliche Stunden im Freien. Allerdings können je nach Wetterlage auch Nachteile auftreten.

Aktuellen Wetterprognosen zufolge steht Deutschland ein rekordverdächtig heißer und trockener Sommer bevor. Diese Aussichten könnten für Autobesitzer Probleme bei der Autowäsche mit sich bringen. Autowaschanlagen könnten überfüllt sein oder sogar geschlossen, während das Waschen des Autos zu Hause oft sogar verboten ist.

Autowaschen. Quelle: echo24.de

Fahrten auf der Autobahn und das generell trockene Wetter sorgen dafür, dass das Auto regelmäßig gewaschen werden sollte. Viele Menschen nutzen dafür ihre eigene Auffahrt oder ihr Grundstück. Mit einem Eimer Wasser, einem Schwamm, etwas Reinigungsmittel und vielleicht noch dem Gartenschlauch erstrahlt das Auto in neuem Glanz. Allerdings ist dies rechtlich nicht zulässig.

Der ADAC weist darauf hin: "Das private Waschen von Fahrzeugen auf dem eigenen Grundstück ist in der Regel nicht erlaubt." Der Grund dafür liegt darin, dass die Gefahr besteht, das Grundwasser zu verschmutzen. Insbesondere wenn das Auto auf Rasen, Kies oder Schotter in der Einfahrt gewaschen wird, kann dies passieren. Es gibt jedoch Ausnahmen, die es erlauben, das Auto auf eigenem Grund und Boden zu waschen, wenn die Waschanlage wieder einmal überfüllt ist.

Kommunen können eine Ausnahme machen, wenn beispielsweise sichergestellt ist, dass das Waschwasser in die kommunale Kanalisation abfließt und dort gereinigt wird, so der ADAC. Wer also sein Auto zu Hause waschen möchte, sollte zunächst die Bestimmungen der eigenen Gemeinde prüfen, ob dies erlaubt ist.

Darüber hinaus kann dies mit hohen Kosten verbunden sein. Laut "bussgeldkatalog.org" drohen zum Beispiel in Baden-Württemberg Strafen in Höhe von 500 bis 50.000 Euro. Das Problem liegt dabei nicht in der Autowäsche selbst, sondern in der Verschmutzung des Grundwassers, was ebenfalls bestraft werden kann.

Autowaschen. Quelle: echo24.de

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Auf öffentlichem Grund, wie zum Beispiel der Straße, ist Autowaschen eindeutig verboten. Darüber hinaus besagt die Straßenverkehrsordnung, dass Straßen nicht "beschmutzt oder benetzt" werden dürfen, wenn dadurch der Verkehr behindert oder sogar gefährdet wird. Der ADAC gibt jedoch den Rat, zugelassene Waschanlagen und Waschplätze zu nutzen.

Quelle: echo24.de

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