Der steuerpflichtige Teil der Rente erhöht sich von Jahr zu Jahr. Beispielsweise mussten Personen, die im Jahr 2005 in den Ruhestand traten, nur die Hälfte ihrer Bezüge versteuern. Im Gegensatz dazu beträgt der steuerpflichtige Anteil für Personen, die im Jahr 2022 in Rente gehen, bereits 82 Prozent. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 wird die gesamte Rente mit Einkommensteuer belegt sein.

Bei einer Rente von 2000 Euro fällt auch der zu besteuernde Anteil vergleichsweise hoch aus.<!--EndFragment--> Quelle: merkur.de

Für alle Rentner, die vor diesem Zeitpunkt in den Ruhestand treten, gilt ein sogenannter Rentenfreibetrag. Im obigen Beispiel, mit einem Rentenbeginn im Jahr 2022, wären das 18 Prozent der Bezüge, die steuerfrei bleiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Rentenfreibetrag immer gleich bleibt. Es handelt sich um einen festen Eurobetrag, der zum Zeitpunkt des Renteneintritts festgelegt wird und sich auch bei zukünftigen Rentenanpassungen nicht ändert.

Bedeutet das, dass Rentner mit einer geringen Rente Steuern zahlen müssen? Nicht unbedingt. Hier kommt der Grundfreibetrag ins Spiel, der den steuerfreien Betrag festlegt. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende. Der Grundfreibetrag schützt Rentner mit niedrigen Bezügen davor, Steuern auf ihre Rente zahlen zu müssen. Dadurch soll das Existenzminimum sichergestellt werden.

In der folgenden Tabelle können Sie ablesen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil je nach Jahr des Renteneintritts für eine monatliche Bruttorente von 2000 Euro wäre. Für eine vereinfachte Berechnung wurden zusätzliche Abgaben wie Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung nicht berücksichtigt.

Steuerpflichtiger Anteil der Rente bei einer monatlichen Bruttorente von 2000 Euro

Zur Vereinfachung wurden Rentenerhöhungen und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit einberechnet.<!--EndFragment--> Quelle: merkur.de

Zur Vereinfachung wurden Rentenerhöhungen und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit einberechnet.<!--EndFragment--> Quelle: merkur.de

Angenommen jemand geht beispielsweise im Jahr 2020 in den Ruhestand und erhält eine jährliche Rente von 24.000 Euro. In diesem Fall müsste er 19.200 Euro versteuern. Nach Abzug des Grundfreibetrags von 10.908 Euro blieben im Jahr 2023 noch 8.292 Euro übrig, auf die Einkommensteuer entrichtet werden müsste. Je früher jemand in Rente geht, desto wahrscheinlicher ist es, dass er nur wenige oder gar keine Steuern auf seine Rente zahlen muss.

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Quelle: merkur.de

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