Rente mit 63 erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wenn man 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, kann man vorzeitig in Rente gehen, ohne finanzielle Abzüge hinnehmen zu müssen. Ursprünglich galt dieser Renteneintrittsalter ab dem 63. Lebensjahr nur für diejenigen, die bis zum Geburtsjahr 1953 geboren wurden.

Rentner. Quelle: merkur.de

Für alle anderen wurde das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Ein Beispiel wäre, dass jemand, der 1958 geboren wurde und 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, mit 64 Jahren in den Genuss einer Altersrente ohne Abschläge kommen kann.

Als die Rente mit 63 eingeführt wurde, hatte die Regierung jährlich etwa 200.000 Antragsteller für die abschlagsfreie Rente prognostiziert. Laut Angaben der Rentenversicherung wurden jedoch im vergangenen Jahr rund 257.000 Anträge gestellt, und im Jahr 2020 gab es etwa 260.000 Anträge.

Gundula Roßbach, die Präsidentin der Rentenversicherung, erklärte gegenüber der Presseagentur dpa: "Die Menschen machen von den gesetzlich ihnen gewährten Möglichkeiten Gebrauch."

Eigentlich zählen auch Zeiten, in denen der zukünftige Rentner Arbeitslosengeld bezogen hat, zu den 45 Jahren. Es gibt jedoch ein Problem, wenn jemand bereits 43 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und kurz vor dem Renteneintritt arbeitslos wird. Der Bezug von Arbeitslosengeld wird dann nicht mehr als Rentenbeitragszeit gewertet.

Dennoch gibt es eine Möglichkeit, wie man trotzdem noch den Status als besonders langjährig Versicherter erreichen kann. "Wenn Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos werden und die 45 Versicherungsjahre noch nicht erreicht haben, kann ein Minijob helfen", erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund gegenüber t-online.

Wer von dieser Option Gebrauch machen möchte, sollte jedoch unbedingt darauf achten, dass er nicht von der Versicherungspflicht befreit wird, was bei Minijobs möglich ist. Denn in diesem Fall wird der Minijob nur anteilig gewertet, wie Braubach betont.

Dadurch entfällt auch der Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Außerdem darf man beim Bezug von Arbeitslosengeld I nur 165 Euro monatlich dazuverdienen, ohne dass es mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Es gibt auch eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitsstunden: Es dürfen nur 14 Stunden pro Woche gearbeitet werden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.

Rentner.<!--EndFragment--> Quelle: merkur.de

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Es ist klar, dass jemand, der seinen Job zwei Jahre vor Erreichen der 45-Jahres-Marke verliert, die Option eines Minijobs in Verbindung mit dem Arbeitslosengeld auf jeden Fall in Betracht ziehen sollte.

Wenn jedoch die Möglichkeit besteht, im aktuellen Job bis zum Erreichen der 45 Jahre zu bleiben, sollte man sorgfältig abwägen, ob man dieses Schlupfloch nutzen möchte. Schließlich geht damit in den meisten Fällen auch ein Einkommensverlust und somit eine geringere zukünftige Rente einher.

Quelle: merkur.de

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