Immer mehr Banken setzen ihre AGB-Änderungen konsequent um und drohen mit Kontokündigungen für Kunden, die nicht zustimmen. Dies betrifft nun auch DKB-Kunden mit Gratis-Konten.

In Bezug auf Gebühren und die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gab es wichtige rechtliche Neuerungen für sowohl Banken als auch Kunden. Vor etwa zwei Jahren entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, wenn sie Änderungen an den AGB vornehmen. Das bedeutet, dass eine Preiserhöhung ohne vorherige Information und Zustimmung der Kunden nicht mehr möglich ist.

DKB schafft kostenlose Girokonten ab. Quelle: fr.de

Infolgedessen kam es bereits bei einigen Banken zu Kontokündigungen. Dies droht nun auch den Kunden der DKB, die noch eine kostenlose Girocard nutzen. Obwohl diese eigentlich bereits ab dem 1. Januar 2023 abgeschafft wurde, müssen Kunden gemäß dem BGH-Urteil erst zustimmen, bevor ihnen die neuen Gebühren in Rechnung gestellt werden können.

Bis vor kurzem hatte dies keine Konsequenzen. Doch nun scheint die DKB Ernst zu machen. Kunden, die den Vertragsänderungen noch nicht zugestimmt haben, werden nun mit der Kontokündigung bedroht.

In dem Schreiben heißt es konkret: "Ihre aktive Zustimmung ist für das weitere Bestehen unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen erforderlich. Daher werden wir für alle Karten, die zu Ihrem privaten Girokonto gehören, die Kündigung aussprechen, falls wir Ihre Zustimmung nicht bis zum XX.06.2023 erhalten. Darüber würden wir Sie in einem separaten Schreiben informieren."

Immer mehr Banken verlangen inzwischen Kontogebühren.<!--EndFragment--> Quelle: fr.de

Das bedeutet also, dass Kunden, die nicht zustimmen, damit rechnen müssen, dass ihre kostenlosen Karten gekündigt werden. Jedoch fallen Gebühren nur an, wenn der monatliche Mindesteingang auf dem Girokonto unter 700 Euro liegt. Kunden, die ihr DKB-Konto als Hauptkonto nutzen und beispielsweise ein Gehalt von mindestens 700 Euro dorthin überwiesen bekommen, sollten in der Regel keine Probleme haben. Bei einem monatlichen Geldeingang von unter 700 Euro fallen jedoch Gebühren in Höhe von 4,50 Euro pro Monat an.

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