Am 26. Mai wurde im Bundestag beschlossen, dass der Pflegebeitrag in Deutschland erhöht und gleichzeitig die Leistungen verbessert werden sollen. Dies sind die ersten Reformen in der Pflege, die von der Ampel-Regierung im Bundestag verabschiedet wurden.

Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Veränderungen sehr unterstützt, stoßen sie bei der Opposition auf Kritik. Aber was müssen Sie als Beitragszahler vor allem wissen?

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.<!--EndFragment--> Quelle: fr.de

Das Bundesgesundheitsministerium informiert, dass der Pflegebeitrag in Deutschland ab Juli um 0,35 Prozentpunkte des Bruttoeinkommens erhöht wird. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Familienkonstellationen: Kinderlose zahlen zukünftig vier Prozent, während sich der Beitrag für Menschen mit einem Kind auf 3,4 Prozent erhöht.

Eltern mit zwei Kindern zahlen 3,15 Prozent, während der Beitrag für Eltern mit drei Kindern auf 2,90 Prozent sinkt. Für Eltern mit vier Kindern beträgt der Beitrag 2,65 Prozent, und für Eltern mit fünf Kindern oder mehr liegt er bei 2,40 Prozent. Diese Beiträge gelten, solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent.

Hier ist eine Übersicht über die Beitragssteigerungen:

  • Kinderlose: vier Prozent des Bruttoeinkommens
  • Eltern mit einem Kind: 3,4 Prozent
  • Eltern mit zwei Kindern: 3,15 Prozent
  • Eltern mit drei Kindern: 2,90 Prozent
  • Eltern mit vier Kindern: 2,65 Prozent
  • Eltern mit fünf Kindern und mehr: 2,40 Prozent (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Laut Lauterbach wird die Reform dem Bund jährlich etwa 6,6 Milliarden Euro einbringen. Zusätzlich zu den festgelegten Erhöhungen der Pflegebeiträge behält sich der Bundesgesundheitsminister die Option vor, die Beitragssätze unter bestimmten Bedingungen weiter anzupassen, falls neue Finanzlücken auftreten.

Laut dem Gesetzentwurf kann dies "für den Fall eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs" durch eine Rechtsverordnung erfolgen. Der Bundestag soll jedoch die Möglichkeit haben, eine solche Verordnung nachträglich zu ändern. Insgesamt ist die Pflegesituation in Deutschland als desaströs zu bezeichnen.

Gleichzeitig ist in der neuen Pflegereform geplant, dass das Pflegegeld ab dem 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht wird. Davon sollen Pflegebedürftige profitieren, die zu Hause von ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. In der Regel übernehmen Angehörige diese Aufgabe. Allerdings fällt die geplante Erhöhung des Pflegegeldes für das Jahr 2025 geringer aus. Es soll dann um 4,5 Prozent anstatt der ursprünglich geplanten fünf Prozent erhöht werden.

Auch Menschen in Pflegeheimen sollen ab dem 1. Januar 2024 finanziell entlastet werden. Laut Lauterbachs Reform wird vorgesehen, dass die Zuschläge der Pflegekassen um fünf bis zehn Prozentpunkte erhöht und direkt an die Heime gezahlt werden, um die Eigenbeteiligung zu senken.

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Verweildauer im Heim: Bei einer Verweildauer von bis zu einem Jahr steigt der Zuschlag beispielsweise von fünf auf 15 Prozent, bei einer Verweildauer von bis zu zwei Jahren von 25 auf 30 Prozent.

Hier sind die geplanten Zuschläge für Pflegeheime, die eine Entlastung für Pflegebedürftige bringen sollen:

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  • Verweildauer bis zu einem Jahr: Zuschlag steigt von fünf auf 15 Prozent
  • Verweildauer von einem bis zwei Jahren: Steigerung von 25 auf 30 Prozent
  • Verweildauer von zwei bis drei Jahren: Steigerung von 45 auf 50 Prozent
  • Verweildauer von mehr als drei Jahren: Steigerung von 70 auf 75 Prozent (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Entgegen den Erwartungen haben sich die Koalitionspartner auch auf ein Entlastungsbudget für Pflegebedürftige geeinigt. Zuvor war diese Regelung aus der Reform gestrichen worden, jetzt ist sie jedoch Teil des Gesetzes. Laut Lauterbach soll es dazu dienen, die Finanzierung von Ersatzpflege zu unterstützen, wenn die zuständigen Pflegepersonen nicht arbeiten können.

Ab dem 1. Januar erhalten zunächst nur Eltern mit pflegebedürftigen Kindern ein Budget von 3.386 Euro. Ab 2025 soll es dann für alle Betroffenen gelten und 3.539 Euro betragen.

Eine Pflegerin bei ihrer Arbeit.<!--EndFragment--> Quelle: fr.de

Die neue Pflegereform umfasst weitere Änderungen, die beispielsweise die Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen fördern sollen oder jedem pflegebedürftigen nahen Angehörigen zehn Urlaubstage im Jahr ermöglichen sollen, für die bis zu 90 Prozent des Nettogehalts gezahlt werden sollen.

Die Reform von Lauterbach stößt bei der Opposition und anderen Kritikern auf Ablehnung. Verbraucherschützer haben die Pflegereform, die am 26. Mai im Bundestag zur Abstimmung stand, als unzureichend kritisiert.

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) enthält das Gesetzespaket "zu wenig Entlastung" und "zu viel Bürokratie". Es habe zwar einige Verbesserungen gegeben, aber "aus Sicht der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bleibt das Gesamtpaket eine Enttäuschung". Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte in München, dass das Pflegesystem nicht mit Steuermitteln stabilisiert werde.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte seine Reform und betonte, dass das Gesetzespaket deutliche Verbesserungen für pflegende Angehörige mit sich bringe. "In einer menschlichen Gesellschaft muss uns die Pflege Hochbetagter mehr wert sein", sagte er auf einer Pressekonferenz Anfang April. Man müsse sich glücklich schätzen, dass sich so viele Angehörige der Pflege widmeten. Von insgesamt etwa fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden fast vier Fünftel zu Hause versorgt.

Quelle: fr.de

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