Es gibt zahlreiche Ordner mit Dokumenten, die im Regal verstauben. Oft hört man den Rat: "Nichts wegschmeißen". Aber ist das wirklich so? Müssen wir wirklich alle Papierdokumente für immer aufbewahren? Die gute Nachricht lautet: Nein.
Für Privatpersonen gibt es jedoch bestimmte Dokumente, die keinesfalls entsorgt werden sollten. Andere können als digitale Kopien gespeichert werden, und viele Papierunterlagen können nach Ablauf bestimmter Fristen entsorgt werden. Dennoch gilt: Für den Notfall ist es immer ratsam, Sicherheitskopien anzufertigen und die wichtigsten Dokumente in einem Ordner zu sammeln.
Persönliche Dokumente sollten sorgfältig aufbewahrt werden - ein Leben lang. Dazu gehören Ausweisdokumente, Geburts- und Heiratsurkunden sowie Scheidungsdokumente. Diese Dokumente sind relevant für Rentenanträge, Erbschaftsangelegenheiten und Eheschließungen. Unterlagen im Zusammenhang mit Sozialversicherung, Rente und Krankenversicherung dürfen ebenfalls nicht weggeworfen werden.
Anders verhält es sich jedoch mit Kontoauszügen, Steuerbescheiden, Rechnungen und Quittungen: Diese Unterlagen müssen nur begrenzte Zeit aufbewahrt und können dann entsorgt werden. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt Stiftung Warentest, digitale Kopien anzufertigen. Es wird auch empfohlen, einen "Notfall-Ordner" anzulegen, in dem Angehörige im Ernstfall alle wichtigen Unterlagen finden können.
Folgende Dokumente müssen lebenslang aufbewahrt werden:
- Standesamtliche Urkunden: Geburtsurkunden, Heirats- und Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden von Angehörigen, Kirchenaustrittsbescheinigung.
- Ärztliche Gutachten.
- Testament, Erbschein.
- Unterlagen zur Rentenberechnung.
- Abschlusszeugnisse (Schule, Universität, Ausbildung), Arbeitszeugnisse.
- Sozialversicherungsausweis.
- Beleg für Wohneigentum.
Nicht alle Dokumente müssen lebenslang aufbewahrt werden, aber einige sollten für längere Zeit aufbewahrt werden. Insbesondere gerichtliche Unterlagen wie Prozessakten, Gerichtsurteile sowie Mahnbescheide, Kreditunterlagen und Unterlagen zu Insolvenzen müssen 30 Jahre lang aufbewahrt werden.
Steuerbescheide sollten elf Jahre lang in Papierform oder digital aufbewahrt werden. Sie sind wichtig für finanzielle Angelegenheiten und Nachweise beim Finanzamt. Es besteht keine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge von Privatpersonen. Stiftung Warentest empfiehlt, sie bis zu drei Jahre aufzubewahren, um Zahlungen nachweisen zu können. Rechnungen und Mietverträge sollten ebenfalls drei Jahre lang aufbewahrt werden. Digitale Kopien sind ausreichend.
Folgende Dokumente können zeitnah entsorgt werden:
Zwei Jahre:
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- Kassenbons (digital).
- Kaufverträge (digital).
- Belege für Eigenheim (digital).
- Handwerkerrechnungen (digital).
Ein Jahr (nach Erhalt des Steuerbescheids):
- Gehaltsabrechnung (digital).
- Lohnsteuerbescheinigung (digital).
- Spendenquittung (digital).
- Bankbescheinigung über Kapitalverträge (digital).
Sobald ein neuer Job angetreten wird, muss der alte Arbeitsvertrag nicht mehr aufbewahrt werden. Hier gilt: Das Dokument mindestens über die gesamte Laufzeit aufheben. Auch Unterlagen zu Finanzprodukten wie Altersvorsorge und Versicherungen sollten vor dem Ende der Laufzeit nicht entsorgt werden.
Quelle: hna.de
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