Auch Rentner:innen können noch steuerliche Aspekte beachten, da der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente zunimmt, je später sie in Rente gehen. Ab dem Jahr 2040 müssen Rentenbezüge vollständig versteuert werden.

Wenn der Renteneintritt früher erfolgt, besteht die Möglichkeit, Steuern zu vermeiden. Denn je niedriger die Rente ausfällt und je früher der Ruhestand beginnt, desto größer ist die Chance, keine Steuern auf die Rentenbezüge zahlen zu müssen.

Ob man als Rentner Steuern bezahlen muss, hängt unter anderem von der Höhe der Rente ab.<!--EndFragment--> Quelle: fr.de

Wenn der zu versteuernde Anteil der Rente unter dem gesetzlich festgelegten steuerlichen Grundfreibetrag liegt, ist keine Steuerzahlung erforderlich. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Im Jahr 2023 beträgt dieser Betrag 10.908 Euro und wird im kommenden Jahr voraussichtlich auf 11.604 Euro steigen.

Doch wie hoch darf die Rente sein, um knapp der Steuerpflicht zu entgehen? Das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler hat dies für Ippen.Media berechnet. In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, bis zu welcher Jahresbruttorente in 2023 keine Steuern bezahlt werden müssen.

Es gibt Unterschiede zwischen dem Renteneintrittsjahr und Ost- und Westdeutschland. Das DSi geht bei seinen Berechnungen von einem durchschnittlichen Krankenversicherungs-Zusatzbeitragssatz von 1,6 Prozent aus. Außerdem gilt die Berechnung für alleinstehende Rentner:innen ohne sonstige Einkünfte oder steuerliche Besonderheiten.

Jahrersrenten, die in 2023 gerade noch einkommensteuerfrei bleiben

Jahrersrenten, die in 2023 gerade noch einkommensteuerfrei bleiben. Quelle: fr.de

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Wenn jemand beispielsweise in München lebt und 2015 in Rente gegangen ist, kann er/sie jährlich bis zu 17.116 Euro Rente erhalten, ohne Steuern zahlen zu müssen. Liegt die Rente über diesem Betrag, ist eine Einkommensteuererklärung erforderlich.

Wenn man knapp über den Grenzwerten liegt, kann man prüfen, ob die Steuerlast gesenkt werden kann. Auch Rentner:innen können bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen, wie zum Beispiel Werbungskosten, Kirchensteuer oder Kosten für eine Haushaltshilfe.

Quelle: fr.de

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