In Berlin wurde das Tanzen in Nachtclubs wegen der drohenden Ausbreitung des Coronavirus verboten. Gleichzeitig können Clubs und Diskotheken weiterarbeiten.

Das Tanzverbot tritt am 8. Dezember in Kraft und dauert bis zum 2. Januar 2022.

„Die Regierung hat beschlossen, dass Tanzunterhaltungsveranstaltungen generell verboten sein werden, aber die Unternehmen selbst (die die Veranstaltungen organisieren) werden weiter arbeiten, weil es möglichst unterschiedliche Interpretationen gibt. Das bedeutet, dass Clubs und Diskotheken weiterarbeiten werden, sie bieten meist auch gastronomische Leistungen an, aber tanzen darf man nicht“, sagte Gebler auf einer Pressekonferenz.

Gleichzeitig kann unter freiem Himmel getanzt werden – und dies gilt nur für Geimpfte und Genesene vom Coronavirus.

Ein DJ. Quelle: esquire.com

In Bezug auf andere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben die Behörden in Berlin die Besucherzahl öffentlicher Veranstaltungen begrenzt (nicht mehr als 1.000 bei Veranstaltungen im Freien und nicht mehr als 200 in geschlossenen Räumen).

Bei bestimmten Veranstaltungen, bei denen Hygienemaßnahmen eindeutig gewährleistet werden können, kann die Personenzahl auf 5.000 bzw. 2,5 Tsd. im Außen- bzw. Innenbereich erhöht werden.

Quelle: esquire.com

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