Angesichts des Mangels an Fachkräften gibt es einen neuen Vorschlag aus der CDU, die ungekürzte Rente mit 63 für langjährig Versicherte abzuschaffen. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, lehnt diesen Vorschlag ab.
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hat die Forderungen von Jens Spahn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, nach einer Abschaffung der Rente mit 63 als "ungerecht und rücksichtslos" kritisiert. Sie betonte, dass es dabei um Menschen gehe, die 45 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese Menschen haben in der Regel seit dem Alter von 14 Jahren gearbeitet.
Dreyer hob hervor, dass Herr Spahn sich vielleicht gar nicht vorstellen könne, wie es ist, als Dachdecker, Verkäufer, Pflegekraft, Arbeiter oder Arbeiterin das ganze Berufsleben lang hart zu arbeiten und viel zum Wohlstand des Landes beizutragen.
Die Abschaffung der Rente mit 63 würde Menschen hart treffen, die ihr ganzes Leben lang mit vollem körperlichen Einsatz gearbeitet haben. Dreyer betonte, dass es ein Zeichen des Respekts sei, dass sie nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen könnten. Sie empfindet es als rücksichtslos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen möchte.
Der demografische Wandel werde bereits berücksichtigt, indem das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben werde.
Spahn hatte gesagt: "Die Rente mit 63 kostet Wohlstand, belastet künftige Generationen und setzt die falschen Anreize. Sie sollte sofort abgeschafft und durch eine bessere Erwerbsminderungsrente ersetzt werden." SPD, Grüne und Linke widersprachen der Forderung umgehend.
Die Regelung wurde 2014 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt und richtet sich an "besonders langjährig Versicherte", die mindestens 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Personen, die vor 1953 geboren wurden, konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen.
Für jüngere Menschen, die bis 1963 geboren wurden, steigt diese Altersgrenze schrittweise an. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie dann wieder bei 65 Jahren, wie es in allgemeinen Informationen der Deutschen Rentenversicherung heißt.
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Quelle: merkur.de
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